Versicherungssummen überprüfen lassen

St. Pölten Konkret Interview, Ausgabe vom Juni 2020

Die SWZ Versicherungsmakler GmbH beraten, unterstützen und „übersetzen“ Klauseln in verständliche Sprache

Herr Willinger, Sie empfehlen, die Versicherungssummen überprüfen zu lassen. Die Wahl der „richtigen“ Versicherungssumme ist für Kunden sehr schwierig. Wie gehen Sie als Versicherungsmakler hier konkret vor?

Willinger:

Sie haben vollkommen recht, als Laie die richtige Versicherungssumme zu wählen ist fast unmöglich. Wir erläutern in einem Gespräch mit dem Kunden zuallererst dessen Wünsche und Bedürfnisse, Fragen nach Besitz und familiären Verhältnissen und empfehlen dann konkrete passende Versicherungslösungen. Die Empfehlung der passenden Versicherungssumme erfolgt nach einem Risikofragebogen, bei Gebäudeversicherungen zum Beispiel auch durch Vorlage von Gebäudeplänen und im Einzelfall auch durch Beauftragung eines Sachverständigen. Bei Personenversicherungen – hier im konkreten Ablebensversicherungen, Unfallversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen – hängt die Empfehlung der Versicherungssumme sehr stark von finanziellen Verpflichtungen, dem Einkommen und familiären Verhältnissen ab.

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StpKonkret:

Immer wieder hört bzw. liest man von Fällen, in jenen Versicherungskunden „unterversichert“ sind bzw. es deswegen zu Streitigkeiten mit dem Versicherungsunternehmen kommt. Was bedeutet das genau und wie kann man „Unterversicherung“ verhindern?

Willinger:

Unterversicherung entsteht bei Sachversicherungen (z.B. Gebäude, Haushalt, Betriebsinhalt), wenn der Neuwert höher als die dafür gewählte Versicherungssumme ist. Das kann im Einzelfall dazu führen, dass von dem Versicherungsunternehmen im Schadenfall weit weniger als die benötigte Summe anerkannt und ausbezahlt wird. Verhindern kann man solche Probleme als Versicherungskunde eigentlich ganz einfach. Lassen Sie durch Ihren Betreuer die richtige Versicherungssumme ermitteln und vereinbaren Sie mit dem Versicherungsunternehmen im Anschluss die Klausel „Unterversicherungsverzicht“, welche als besondere Vereinbarung dann in der Polizze dokumentiert wird.

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StpKonkret:

Sie erwähnten, dass der Neuwert einer Sache entscheidend ist. Das heißt die Versicherungsunternehmen müssen im Schadenfall die kompletten Neuanschaffungskosten übernehmen?

Willinger:

Ja, in den meisten Fällen ist dies so! Deshalb ist bei der Ermittlung der passenden Versicherungssumme nicht das Alter und der Abnützungszustand einer Sache von Bedeutung, sondern nur jener Umstand, was würde es kosten die bestehende Sache bei Totalverlust (z.B. bei einem Gebäudebrand) in gleicher Art und nach heutigem Stand der Technik wieder neu zu beschaffen/zu errichten (Neuwert).

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StpKonkret:

Gibt es trotz Neuwertversicherung und richtiger Versicherungssumme auch Beispiele, wo ein Versicherungsunternehmen trotzdem weniger zahlen muss?

Willinger:

Ja, auch das gibt es. Denken Sie etwa an Bargeld und Wertgegenstände wie Schmuck oder Uhren. Bei solchen Gegenständen haben die Versicherungsunternehmen Grenzen in der Polizze vereinbart, welche sich jedoch bei Bedarf erhöhen lassen. Auch wird beispielsweise bei Vereinbarung einer Ablöse, das heißt, wenn man die zerstörte oder gestohlene Sache nicht wieder gleichwertig nachbeschafft, nur der Zeitwert abgelöst. Mein Tipp: Lassen sie sich durch uns beraten, wir unterstützen bei der Ermittlung der richtigen Versicherungssumme und übersetzen die Versicherungsbedingungen und Klauseln der Versicherer in eine verständliche Sprache!

 

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