Ordinationsbündelversicherungen – die wichtige Sachwerteabsicherung

Als Zahnärztin oder Zahnarzt mit eigener Praxis sollte neben der persönlichen Absicherung in den Bereichen der Ärztehaftpflicht, Betriebsunterbrechungsversicherung sowie Kranken- und Unfallvorsorge auch der richtigen Sachwerteabsicherung eine entsprechende Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Ordinationsbündelversicherungen gehören für jede Praxisinhaberin und jeden Praxisinhaber zum Standard und bestehen oft seit vielen Jahren in unveränderter Form, werden häufig lediglich durch die jährliche Indexierung der Versicherungssumme angepasst und verharren somit oft im „Dornröschenschlaf“. Diese Vernachlässigung einer so wichtigen Sachwerteabsicherung kann im Schadensfall wie Brand, Einbruch, Wasserschaden, technischer Gebrechen etc. zu fehlender Deckung oder Unterversicherung führen. Ein Check der bestehenden Ordinationsbündelversicherung gemeinsam mit dem Versicherungsberater sollte regelmäßig erfolgen und auf folgende Punkte hin überprüft werden:

  • Sind alle relevanten Gefahren im Versicherungsvertrag eingeschlossen?
    Beginnend beim Brand bis hin zum Eigenschaden bieten die Versicherer mittlerweile umfangreiche Lösungen, auch im Paket, an.
  • Wurden alle Investitionen in der gewählten Versicherungssumme berücksichtigt?
    Dabei ist vor allem die Anschaffung neuer Utensilien wie Behandlungsstühle, Geräte wie Röntgen usw. zu berücksichtigen.
  • Entspricht die gewählte Versicherungssumme dem aktuellen Neuwert des gesamten Inventars sowie sonstiger Kosten wie Adaptierungen der Ordination?
    Wichtig: Beachten Sie die aktuellen Preissteigerungen!
  • Welches Bedingungswerk liegt dem Versicherungsvertrag zugrunde?

Moderne und aktuelle Versicherungsbedingungen sehen zudem in den meisten Fällen verbesserte Leistungen vor, wie unter anderem

  • die Mitversicherung von grob fahrlässigem Verschulden,
  • erhöhte Versicherungssummen bei Detailleistungen wie Nebenkosten, Glasbruchschäden usw.,
  • eine Allrisk-Deckung (Leistung auch bei nicht benannten Gefahren und Eigenschäden, welche durch die Zahnärztin / den Zahnarzt oder das angestellte Personal selbst verursacht werden)
  • eine pauschale Technik-Versicherung für die gesamte Technik in der Ordination,
  • Mehrkosten im Falle einer schadensbedingten notwendigen Verlegung der Ordination usw.

Ein unabhängiger Vergleich bestehender Versicherungspolizzen ist sehr zu empfehlen, gibt die notwendige Sicherheit bei der Auswahl des richtigen Versicherungsanbieters und des Leistungsumfanges. Die Prämie als erster Gradmesser ist selbstverständlich ein nicht unerheblicher Faktor, denn durch den stetigen Wettbewerb von Produktanbietern im Gesundheitssektor ist das Prämienniveau attraktiver geworden. Spezielle Zusatzklauseln und/oder eine spezielle Rahmenvereinbarung können in den Versicherungsvertrag zudem noch zusätzliche Vorteile inkludieren.

Der Schadensfall, das Ereignis, das niemand will, das aber dennoch passiert. Eine unverzügliche Schadensmeldung an den Versicherer und die Dokumentation des Schadens (Fotos und Belege!) sind die Grundprinzipien. Die Abwicklung des Versicherungsfalls überlässt man am besten einem Versicherungsmakler. Im Maklergesetz entsprechend verankert, vertritt und schützt dieser unabhängige Berater ausschließlich die Interessen des Versicherungskunden. Er tritt sozusagen als „Bundesgenosse des Versicherungsnehmers“ auf.


Tipps zusammengefasst:

  • Bestehende Ordinationsbündelversicherung regelmäßig überprüfen lassen
  • Getätigte oder geplante Investitionen an den Versicherer melden
  • Versicherungssumme an den Neuwert und das aktuelle Preisniveau anpassen
  • Vertrag auf aktuelle und moderne Versicherungsbedingungen umstellen
  • Bestehenden Versicherungsvertrag durch einen unabhängigen
  • Berater überprüfen lassen Einen Schadensfall unverzüglich melden und gut dokumentieren

 

Marco Willinger
Akademischer Versicherungsmakler
Geschäftsführender Gesellschafter bei
SWZ Versicherungsmakler GmbH

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