
Motorbezogene Versicherungssteuer für Elektrofahrzeuge
Neu bei E-Fahrzeugen ab 01.04.2025 – motorbezogene Versicherungssteuer für Elektrofahrzeuge Bisher waren Elektrofahrzeuge in Österreich von der motorbezogenen Versicherungssteuer ausgenommen. Das ändert sich ab dem 1. April dieses Jahres. Die Verrechnung der Steuer erfolgt zukünftig wie auch bei den Verbrennungsmotoren gemeinsam mit der Prämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Für die technische Umsetzung und Nachverrechnung haben die Versicherungsunternehmen bis spätestens 17.12.2025 Zeit.