Neu bei E-Fahrzeugen ab 01.04.2025 – motorbezogene Versicherungssteuer für Elektrofahrzeuge
Bisher waren Elektrofahrzeuge in Österreich von der motorbezogenen Versicherungssteuer ausgenommen. Das ändert sich ab dem 1. April dieses Jahres.
Die Verrechnung der Steuer erfolgt zukünftig wie auch bei den Verbrennungsmotoren gemeinsam mit der Prämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Für die technische Umsetzung und Nachverrechnung haben die Versicherungsunternehmen bis spätestens 17.12.2025 Zeit. Als E-Fahrzeugbesitzer können Sie daher in nächster Zeit mit einer Nachverrechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer durch den Kfz-Haftpflichtversicherer rechnen!
Die Berechnung der neuen Steuer erfolgt mittels 2 Faktoren, Leistungskomponente und Gewichtskomponente. Beide Werte sind im Zulassungsschein zu finden.
Berechnung der Leistungskomponente pro Monat:
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Für die um 45 kW reduzierte Leistung gilt:
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Für die ersten 35 kW: 0,25 Euro pro kW (mindestens jedoch 2,5 Euro)
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Für die nächsten 25 kW: 0,35 Euro pro kW
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Für die darüber hinaus gehenden kW: 0,45 Euro pro kW
Berechnung der Gewichtskomponente pro Monat:
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Für das um 900 kg reduzierte Eigengewicht gilt:
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Für die ersten 500 kg: 0,015 Euro pro kg (mindestens jedoch 3 Euro)
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Für die nächsten 700 kg: 0,03 Euro pro kg
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Für die darüber hinaus gehenden kg: 0,045 Euro pro kg
Diverse Informationen und Berechnungsmöglichkeiten für das Elektrofahrzeug finden Sie unter:
Alle Angaben ohne Gewähr, Datenstand 31.03.2025