NOEZZ Niederösterreichische Zahnärzte-Zeitung, Ausgabe 2/2022
Als Zahnärztin oder Zahnarzt mit eigener Praxis sollte neben der persönlichen Absicherung in den Bereichen der Ärztehaftpflicht, Betriebsunterbrechungsversicherung sowie Kranken- und Unfallvorsorge auch der richtigen Sachwerteabsicherung eine entsprechende Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Ordinationsbündelversicherungen gehören für jede Praxisinhaberin und jeden Praxisinhaber zum Standard und bestehen oft seit vielen Jahren in unveränderter Form, werden häufig lediglich durch die jährliche Indexierung der Versicherungssumme angepasst und verharren somit oft im „Dornröschenschlaf“. Diese Vernachlässigung einer so wichtigen Sachwerteabsicherung kann im Schadensfall wie Brand, Einbruch, Wasserschaden, technischer Gebrechen etc. zu fehlender Deckung oder Unterversicherung führen. Ein Check der bestehenden Ordinationsbündelversicherung gemeinsam mit dem Versicherungsberater sollte regelmäßig erfolgen und auf folgende Punkte hin überprüft werden:
- Sind alle relevanten Gefahren im Versicherungsvertrag eingeschlossen?
Beginnend beim Brand bis hin zum Eigenschaden bieten die Versicherer mittlerweile umfangreiche Lösungen, auch im Paket, an. - Wurden alle Investitionen in der gewählten Versicherungssumme berücksichtigt?
Dabei ist vor allem die Anschaffung neuer Utensilien wie Behandlungsstühle, Geräte wie Röntgen usw. zu berücksichtigen. - Entspricht die gewählte Versicherungssumme dem aktuellen Neuwert des gesamten Inventars sowie sonstiger Kosten wie Adaptierungen der Ordination?
Wichtig: Beachten Sie die aktuellen Preissteigerungen! - Welches Bedingungswerk liegt dem Versicherungsvertrag zugrunde?
Moderne und aktuelle Versicherungsbedingungen sehen zudem in den meisten Fällen verbesserte Leistungen vor, wie unter anderem
- die Mitversicherung von grob fahrlässigem Verschulden,
- erhöhte Versicherungssummen bei Detailleistungen wie Nebenkosten, Glasbruchschäden usw.,
- eine Allrisk-Deckung (Leistung auch bei nicht benannten Gefahren und Eigenschäden, welche durch die Zahnärztin / den Zahnarzt oder das angestellte Personal selbst verursacht werden)
- eine pauschale Technik-Versicherung für die gesamte Technik in der Ordination,
- Mehrkosten im Falle einer schadensbedingten notwendigen Verlegung der Ordination usw.
Ein unabhängiger Vergleich bestehender Versicherungspolizzen ist sehr zu empfehlen, gibt die notwendige Sicherheit bei der Auswahl des richtigen Versicherungsanbieters und des Leistungsumfanges. Die Prämie als erster Gradmesser ist selbstverständlich ein nicht unerheblicher Faktor, denn durch den stetigen Wettbewerb von Produktanbietern im Gesundheitssektor ist das Prämienniveau attraktiver geworden. Spezielle Zusatzklauseln und/oder eine spezielle Rahmenvereinbarung können in den Versicherungsvertrag zudem noch zusätzliche Vorteile inkludieren.
Der Schadensfall, das Ereignis, das niemand will, das aber dennoch passiert. Eine unverzügliche Schadensmeldung an den Versicherer und die Dokumentation des Schadens (Fotos und Belege!) sind die Grundprinzipien. Die Abwicklung des Versicherungsfalls überlässt man am besten einem Versicherungsmakler. Im Maklergesetz entsprechend verankert, vertritt und schützt dieser unabhängige Berater ausschließlich die Interessen des Versicherungskunden. Er tritt sozusagen als „Bundesgenosse des Versicherungsnehmers“ auf.
Tipps zusammengefasst:
- Bestehende Ordinationsbündelversicherung regelmäßig überprüfen lassen
- Getätigte oder geplante Investitionen an den Versicherer melden
- Versicherungssumme an den Neuwert und das aktuelle Preisniveau anpassen
- Vertrag auf aktuelle und moderne Versicherungsbedingungen umstellen
- Bestehenden Versicherungsvertrag durch einen unabhängigen
- Berater überprüfen lassen Einen Schadensfall unverzüglich melden und gut dokumentieren
Marco Willinger
Akademischer Versicherungsmakler
Geschäftsführender Gesellschafter bei
SWZ Versicherungsmakler GmbH
St. Pölten Konkret Interview, Ausgabe vom Juni 2022
Das Wohl und die gesicherte Zukunft des eigenen Kindes liegen mit Sicherheit allen Eltern am meisten am Herzen. Die finanzielle Absicherung im Falle eines unerwarteten Krankheitsereignisses kann nun auch bereits für Schüler ab dem zehnten Lebensjahr versichert werden. Ausbezahlt wird eine lebenslange Rente, ähnlich eines „Gehalts“, sogar bis zum Pensionsalter. Die Prämien sind zudem leistbar und beginnen bei monatlich 12,50 Euro. Bei der Auswahl und beim Abschluss unterstützt ein unabhängiger Versicherungsmakler.
Kinder sind durch die gesetzliche Sozialversicherung zwar bei Krankheit und Unfall versichert, jedoch ausschließlich für Spitals und Behandlungskosten. Eine Einkommensabsicherung für die Zukunft, also einem garantierten laufenden monatlichen „Gehalt“, gibt es für Kinder seitens des Gesetzgebers nicht. Private Versicherungen bieten seit kurzem für Eltern die Möglichkeit, bereits im Mittelschulalter eine Einkommensabsicherung für Kinder zu versichern. Die Auszahlung erfolgt in Form einer monatlichen Rente bis zum Pensionsantrittsalter, ähnlich einem „Gehalt“. Damit kann für das eigene Kind sichergestellt werden, dass es auch im Falle einer Schulunfähigkeit oder einer späteren Berufsunfähigkeit über ein fixes Einkommen bis zur Pension verfügt. Eine finanzielle Abhängigkeit von den Eltern, Verwandten und Sozialleistungen wird dadurch vermieden. Die abgeschlossene Versicherung bleibt auch über das Kindesalter hinaus bestehen und begleitet den jungen Erwachsenen in seinem gesamten Berufsleben. Erhöhungsoptionen, sogenannte Nachversicherungsgarantien, ermöglichen die Anhebung der versicherten „Gehaltsabsicherung“ zu bestimmten Ereignissen wie etwa Erreichen der Volljährigkeit, Beendigung des Studiums/der Berufsausbildung, Heirat. . .
Leistung zum Beispiel bei
- Verlust der Schulfähigkeit oder
- Verlust der Berufsfähigkeit
- Unter anderem durch psychische Probleme
- Schweren Unfall
- Schwere Erkrankungen wie Leukämie
- Sonstige medizinische Gründe und mehr
Tipps vom Experten
- Je früher versichert, desto besser
- Je gesünder, desto niedriger die Prämie
- Günstige Einstiegsprämie bleibt erhalten
- Erhöhungsoptionen nutzen
Produkt-Facts
- Schüler ab 10 Jahren versicherbar
- Leistung bis zu 1.500 Euro monatlich
- Leistung möglich bis zum 66. Lebensjahr
- Prämie ab 12,50 Euro monatlich
- Versicherungsschutz während des gesamten Schul- und Berufslebens
- Erhöhungsoptionen ohne neuerliche Gesundheitsabfrage
SWZ – der nachhaltige, regionale Versicherungsmakler
Als Versicherungsmakler stehen wir Ihnen als unabhängiger Berater zur Absicherung Ihres Kindes gerne zur Seite und unterstützen zudem im Falle einer Leistungsabwicklung. Mit Argusaugen wachen wir darüber, dass die Versicherungen auch das einhalten, was sie versprechen.
SWZ Versicherungsmakler GmbH
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